Stellungnahme zur Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland in Freiburg
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Am Dienstag, dem 17.01.2023, fanden in Freiburg auf Anordnung der Karlsruher Staatsanwaltschaft polizeiliche Hausdurchsuchungen sowohl beim Freiburger Lokalsender Radio Dreyeckland (RDL) als auch bei zwei dort engagierten Personen statt. Radio Dreyeckland hat sich zu den Vorgängen mit einer eigenen Pressemitteilung zu Wort gemeldet:
Radio Dreyeckland ist das älteste Freie Radio in Deutschland und Gründungsmitglied des Bundesverbandes Freier Radios (BFR). Als aktives Mitglied im Bundesverband ist RDL Teil senderübergreifender Kooperationen in den Bereichen Recherche und Publikation. Somit ist nicht nur Radio Dreyeckland von der Beschlagnahmung von Unterlagen, Geräten und Datenträgern, sowie der Spiegelung von Daten betroffen. Vielmehr sieht der BFR die Grundrechte weiterer im Verband organisierter Freier Radios und ihrer Redaktionen verletzt.
Bereits im Jahr 2010 hatte das ebenso in Karlsruhe ansässige Bundesverfassungsgericht (BVG) den Grundrechtsrang der Rundfunkfreiheit, des Redaktionsgeheimnisses sowie der Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit klargestellt. Dieses Urteil wurde vor dem Hintergrund einer Hausdurchsuchung im Jahr 2003 beim ebenso im BFR organisierten Freien Sender Kombinat (FSK) in Hamburg gefällt. Das Kassieren der Beschlüsse des Landes- und des Amtsgerichts Hamburg zu erwähnter Hausdurchsuchung wurde in der Pressemitteilung Nr. 2/2011 des BVG vom 5. Januar 2011 begründet: "Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit schützt in seiner objektiven Bedeutung die institutionelle Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen. Von diesem Schutz ist auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit umfasst, die es staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die [...] im Rundfunk gesendet werden. Unter das Redaktionsgeheimnis fallen auch organisationsbezogene Unterlagen, aus denen sich Arbeitsabläufe, Projekte oder die Identität der Mitarbeiter einer Redaktion ergeben. Sowohl die Anordnung der Durchsuchung der Räume [...] als auch [...] die Mitnahme redaktioneller Unterlagen [...], greifen daher in die Rundfunkfreiheit ein. Diese Eingriffe sind verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt."
Ferner müssen wir feststellen, dass dieser Angriff auf die Rundfunkfreiheit eines Freien Radios als Einschüchterung gegen staatsferne Berichterstattung verstanden werden muss. Freie Radios zeichnen sich in ihrer demokratischen und nichtkommerziellen Organisation besonders durch ihre Berichterstattung aus Betroffenenperspektive aus. Sie verstärken oft marginalisierte und überhörte Anliegen und Fragen der lokalen Communities und sehen in der Rundfunkfreiheit ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der emanzipatorischen Zivilgesellschaft. Durch niedrigschwellige Angebote zur Mitarbeit, interne Weiterbildungen und redaktionsübergreifende Diskussionen und ihre praktische Arbeit vermitteln sie Medienkompetenz in die Breite der Gesellschaft und machen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit direkt erfahrbar. Das Agieren der Karlsruher Staatsanwaltschaft ist auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen.
Als Bundesverband Freier Radios fordern wir deshalb
- die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das zur Hausdurchsuchung geführt hat,
- die sofortige Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände,
- die Löschung aller bereits kopierten Daten im Beisein von durch den BFR zu benennenden Fachleuten,
- die vollumfängliche Entschuldigung seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und
- eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württembergs.
Für immer jung! - Radio Ginseng auf arte
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arte hat den Sendestart unseres Mitglieds Radio Ginseng aus Grünheide begleitet und dokumentiert - zu finden in der Mediathek unter https://www.arte.tv/de/videos/100292-001-A/re-fuer-immer-jung
Radio Słubfurt geht in Frankfurt (Oder) und Słubice auf UKW
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Nach Jahren des Engagements auf Landesebene und vor Ort geht demnächst ein weiteres im BFR organisiertes Radio OnAir. In Frankfurt (Oder) und dem auf der anderen Oderseite in Polen liegenden Słubice wird Radio Słubfurt auf der UKW-Frequenz 91,7 MHz empfangbar sein.
Der für die Frequenzvergabe verantwortliche mabb-Medienrat hat die Frequenz der eagle Broadcast Brandenburg GmbH für die Veranstaltung des Programms 91.7 Oderwelle zugewiesen und dies mit der Auflage verbunden, dass von Montag bis Donnerstag, jeweils in der Zeit von 18:00 bis 24:00 Uhr die Sendezeit dem Verein Freies BürgerRadio Słubfurt e. V. zur Verfügung gestellt wird. Das Programm von Radio Słubfurt ist zudem via internet-Livestream und in verschiedenen Kabelnetzen zu empfangen, seit kurzem auch in Eisenhüttenstadt.
Mehr Sendezeit für Radio T auf Lokal-DAB+ ab 2021
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Der Medienrat der sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 5.10.2020 dem Hörfunkveranstalter Radio T e.V. zusätzlich zur UKW-Genehmigung eine 7 Tage/24 Stunden Lizenz für den neu im Raum Chemnitz zu installierenden Digitalrundfunk Lokal-DAB+ erteilt. Der Sendebetrieb wird nach der internationalen Frequenzkoordinierung und nach der Auswahl eines (technischen) Betreibers für Antenne und Sender vermutlich im Verlauf des Jahres 2021 beginnen.
Radio T sendet seit 1995 auf UKW (FM), seit 2007 im Internet und seit 2017 im Digitalkabel bei PYUR. Das wird auch zukünftig so bleiben. Der seit 2011 etappenweise eingeführte digitale DAB+ Standard soll langfristig das analoge UKW ablösen (nicht vor 2025/2030). Bis dahin wird Radio T auf alle Fälle weiter auf der gewohnten Frequenz UKW 102,7 MHz senden.
Anerkennung und bedarfsgerechte Förderung Freier Radios im Norden
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Anlässlich der geplanten Änderung des Medienstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein zum April 2021, fordern die Freien Radios in Schleswig-Holstein und in Hamburg deutliche Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfs. Als derzeit einzige lizenzierte nichtkommerzielle Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein, haben sich das Freie Radio Fratz in Flensburg und FRN 100,8 in Neumünster in der vergangenen Woche an der Anhörung zum achten Medienänderungsstaatsvertrag (8. MÄStV HSH) mit einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Das FSK – das Freie Sender Kombinat in Hamburg hat ebenfalls eine Stellungnahme abgeben.
Neues Sendestudio für Berliner Freie Radios
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Der Verbund der Freien Radios Berlin/Brandenburg (FRBB) verfügt seit dem 31.03.2020 über ein neues Sendestudiio. Dieses befindet sich im Berliner Haus der Statistik am Alexanderplatz.
Mit Radio Fratz startet weiteres Freies Radio
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Mit dem Sendestart am 18.12.2019 ist nun das zweite Freie Radio in Schleswig-Holstein auf UKW empfangbar. Ursprünglich war der Sendestart des Flensburger Senders für Anfang 2020 geplant, überraschender Weise kam die Mitteilung zum möglichen Sendestart durch die Media Broadcast in diesem Monat.
UKW-Sendestart für Freies Radio Neumünster
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Ab Montag, 9. Dezember 2019, ist das Freie Radio Neumünster (FRN) erstmals auf der 100,8 MHz in Neumünster und Umgebung zu empfangen. Sechs Jahre nach Gründung und der anschließenden Aufbauphase, startete FRN im April 2018 zunächst als Webradio. Nun geht es endlich als erstes nichtkommerzielles Lokalradio in Schleswig-Holstein per UKW auf Sendung.
Freie Radios in BW fordern gleichberechtigte Verbreitung
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"Um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu stärken, brauchen wir Medien, die Wert legen auf gute Recherchen und die Auseinandersetzung mit Fakten anstatt auf Fake News und Manipulation, solche Medien sind Säulen unserer freiheitlichen Demokratie.“
- Theresa Schopper, Medienpolitischer Kongress der Landesregierung BW am 07.11.2019 -
Während die Öffentlich-Rechtlichen und die Kommerziellen Radios in Baden-Württemberg bereits simulcast über DAB+ verbreitet werden, sind die freien Radios die letzte Gruppe unter den Rundfunkveranstaltern im Ländle, die noch nicht über DAB+ zu empfangen sind.
Hallesche Erklärung der Freien Radios in Sachsen
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Im Rahmen der Aktionstagung der Freien Radios, die in Halle (Saale) vom 19.-21.9.2019 stattfand, verfassten die drei sächsischen Freien Radios folgende Erklärung zu den aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen im Freistaat, der sich der Bundesverband Freier Radios anschließt:
„Freie Radios in Sachsen sind wichtige Stützpfeiler demokratischer Medienkultur. Sachsens Öffentlichkeit fragmentiert sich in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich. Unterschiedliche Positionen werden nicht mehr ausdiskutiert, sondern postuliert. In kleinstädtischen und ländlichen Gebieten werden demokratische Strukturen in Frage gestellt oder bürgerschaftliche Projekte bedroht. Der demografische Wandel gefährdet die Existenzbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements. Weder klassische Massenmedien nach dem Sender- / Empfängermodell, noch die atomisierten und unstrukturierten Online-Kommunikationskanäle sind heute noch Orte der Vermittlung. Freie Radios füllen diese Lücke.