Arbeit und Ehrenamt in den Freien Medien Europas - Podiumsdiskussion am 29. Mai 2015 in Leipzig
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Im Rahmen der noch bis Mitte Juni stattfindenden Veranstaltungen zum 20 jährigen Jubiläum von Radio Blau in Leipzig wird am 29. Mai 2015 auch über das Spannungsverhältnis von bezahlter Arbeit und Ehrenamt in Bürger- und Alternativmedien in Europa diskutiert. In einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Selbstverwaltung vs. Selbstausbeutung?" sind Vertreter_innen Freier Radios aus Deutschland, Österreich und Norwegen zu Gast.
Vollfrequenz für Radio F.R.E.I. in Erfurt ab Juni 2015
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Radio F.R.E.I. startet in eine neue Ära mit nahezu verdoppelter Sendezeit. Das hat am 24. März 2015 die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt in Erfurt entschieden. Ab 1. Juni 2015 bietet Radio F.R.E.I. auf der Bürgerfunkfrequenz 96,2 ein Vollprogramm an. Die Sendezeit wird sich von bisher 74 auf 138 Stunden erhöhen.
Bestes nichtkommerzielles Hörspiel gesucht - Einsendeschluß 5. Juni 2015
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Radio T in Chemnitz schreibt zum 10. Mal einen Wettbewerb um die aktuell besten nichtkommerziellen Hörspiele aus. Am Wettbewerb können sich Hörspielmacher aus dem gesamten deutschsprachigen Raum beteiligen. Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen: Im allgemeinen Wettbewerb können Hörspiele mit einer Länge bis zu 60 Minuten sowie Kurzhörspiele bis zu 15 Minuten Länge eingereicht werden.
[update] Crowdfundingkampagne: Radio Blau wird grün
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Radio Blau aus Leipzig sammelt zur Zeit Geld für die Anschaffung neuer Servertechnik. Da die Freien Radios in Sachsen einen Großteil ihrer laufenden Kosten wie Strom, Miete und vor allem die Kosten für die Verbreitung via UKW selbst bezahlen müssen und es auch keine Förderung für Technikanschaffung und -reparaturen gibt, sind die Radios immer wieder auf die Unterstützung ihrer Hörer_innen angewiesen. Die eingesammelten Gelder reichen meistens allerdings nicht für die Investition in neue Technik.
LfK löst Fördermittelzusage gegenüber RDL erst zum Jahresende ein
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Nachdem Radio Dreyeckland (RDL) in Freiburg sich im Herbst 2014 wegen der bis dato nicht ausgezahlten Fördermittelzuwendungen gezwungen sah einen Spendenaufruf zu starten, sind erst kurz vor Jahresende die Gelder doch noch überwiesen worden. Die zuständige Medienanstalt LfK hatte den Betrag bis kurz vor Jahresschluss zurück gehalten. Erst am 31. Dezember konnte RDL melden: "Buchstäblich in letzter Minute vor Ablauf des "Zuwendungsjahres 2014" hat die LfK die ausstehenden Rundfunkgebührenmittel in Höhe von 16.724 € an RDL überwiesen."
Erklärung zum Einsatz einer verdeckten Ermittlerin des LKA-Hamburg beim Freien Sender Kombinat in Hamburg
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Ausstehende LfK-Fördergelder zwingen Radio Dreyeckland zu Spendenaufruf
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Radio Dreyeckland (RDL) in Freiburg hat Mitte Oktober 2014 die Spendenaktion "Her mit der Förderung" gestartet, um den ausstehenden Fördergeldern der baden-württembergischen Landesmedienanstalt LfK zu begegnen und den Zustand der "grotesken Haarspalterei" auch juristisch prüfen zu können. Der Sender soll für alle Honorarkräfte nachweisen, welcher Teil ihrer Arbeit dem Programm dient und welcher lediglich 'koordinierend' ist.
Auszeichnung und Nominierung für Radio Z in Nürnberg
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Radio Z in Nürnberg freut sich über die Verleihung des Mittelfränkischen Integrationspreises (3. Preis) an die Z-International-Redaktionen durch die Regierung von Mittelfranken und über die Nominierung für den Miteinander-Preis des bayerischen Sozialministeriums. Mit diesem Preis und der Nominierung zeichnen die Regierung von Mittelfranken und auch das Bayerische Sozialministerium die besondere Bedeutung von Radio Z aus – als Community Media-Hörfunksender für migrantische Menschen und Menschen mit Handicap in Mittelfranken.
Medienrat erweitert Zulassung für Hamburger FSK auf Schleswig-Holstein
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Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig Holstein (MA HSH) hat auf seiner Sitzung am 17. September 2014 die Erweiterung der landesweiten Zulassung des Freien Sender Kombinats (FSK) auf das Bundesland Schleswig-Holstein beschlossen. FSK darf nun grundsätzlich auch in Schleswig-Holstein senden. Allerdings gibt es vor Ort noch keine Sendefrequenz. Die Zulassung ist aber eine Voraussetzung um eine zu bekommen.
Änderung des Mediengesetzes in Sachsen ist ungerecht Sächsischer Landtag beschließt in seiner letzten Sitzung ein neues Mediengesetz Radio T prüft Klage dagegen
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Am 10.07.2014 wird der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung, mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition, mehrere Änderungen in der Mediengesetzgebung Sachsens beschließen. Diese Gesetzesänderungen haben das Ziel, die defizitäre Finanzlage kommerzieller Lokal-Fernsehsender zu beseitigen. Neben dem aufgeschobenen Zwang zur Digitalisierung und der kostenfreien Einspeisung in Kabelnetze erhalten die kommerziellen TV-Programme zukünftig in erheblichem Maße finanzielle Unterstützung aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem nötigen Erhalt der Meinungs- undProgrammvielfalt in Sachsen.