Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik.
Die Schweiz stimmt am 4. März 2018 über die No-Billag-Initiative ab, die eine Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren verlangt. Zudem fordert sie unter dass die Konzessionen für Radio- und Fernsehangebote an den Meistbietenden versteigert werden. Dieser Frontalangriff richtet sich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinen regionalen Ablegern. Zudem müssten bei einem Erfolg der Kampagne rund 60 Lokalsender ihre Berichterstattung für Vereine, aus Kultur und Politik massiv reduzieren. So ist dieser Vorstoß auch gegen die 18 Freien Radios gerichtet, die im Schweizer Verband UNIKOM organisiert sind. Deren Existenz wäre bei einem Erfolg der "NoBillag"-Kampagne gefährdet.
Ein Interview mit Lukas Weiss (Präsident von UNIKOM) zu den Hintergründen ist hier nachhörbar.
Als Bundesverband Freier Radios stehen wir solidarisch zu unseren Kolleg*innen in der Schweiz und unterstützen das Statement der europäischen Verbände AMARC Europe, des CMFE, der EFJ und der EBU:
Der Redakteur des Freien Sender Kombinats (FSK) Werner Pomrehn wird seit kurz vor dem Beginn seiner Tätigkeit im Hamburger Freien Radio im Jahre 2000 bis ins Jahr 2015 durch mindestens das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) observiert. Dies ergibt die Beantwortung eines Auskunftsersuchens, das Pomrehn 2015 mit Hilfe seines Anwalts an das LfV gestellt hat. Hintergrund war die stark lückenhafte öffentliche Aufklärung der rechtswidrigen Einschleusung einer Verdeckten Polizeiermittlerin in zwei FSK-Redaktionen.
Im Dezember 2015 flatterte bei Radio F.R.E.I. eine Aufforderung zur Unterlassung ins Haus. Der Anwalt von Tobias Kammler (damaliger NPD-Vorsitzender von Thüringen) führte darin aus, warum aus Sicht seines Mandanten der Beitrag „Buttlar – ein Dorf nimmt Flüchtlinge auf“ aus dem Netz zu nehmen sei. Eine angefügte Schadensersatzforderung bezifferte darüber hinaus den emotionalen Schaden auf 1.000 Euro.
Die Redaktionssitzung von Radio F.R.E.I. entschloss sich, diese Unterlassungserklärung nicht abzugeben und stattdessen gegen die in ihren Augen ungerechtfertigte Unterlassungsaufforderung vorzugehen.
Vom 23. bis 26. November 2017 lud der Bundesverband Freier Radios zu seinem Kongress – der Zukunftswerkstatt Community Media 2017 – zum Freien Sender Kombinat ins Gängeviertel nach Hamburg ein. In Diskussionsrunden, Workshops und Vorträgen gab es einen regen Austausch zu gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Freie Radios, Medienpolitik, Radiopraxis und Technik. Etwa 130 Aktive aus den verschiedenen im BFR organisierten Radios nahmen am Kongress teil. Im Rahmen des Kongresses wurde die Initiative Freies Radio Berlin als 31. Mitglied in den BFR aufgenommen.
Wie bereits seit 2012 wird der BFR-Kongress wird auf dem Blog community-media.net dokumentiert. Der BFR dankt allen Aktiven und Unterstützenden, die zu einer gelungenen Veranstaltung beigetragen haben! Der nächste Kongress wird im letzten Quartal 2018 bei Radio T in Chemnitz stattfinden.
Die Stadt Neumünster unterstützt das Freie Radio Neumünster ab November 2017 erstmals finanziell. Damit wird der Aufbau des ersten nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) in Schleswig-Holstein gesichert.
Hintergrund: Der Radioverein steht vor dem UKW-Sendestart im Jahr 2018 und mitten in der Aufbauphase vor existenziellen Herausforderungen. Nach Auslaufen der Anschubfinanzierung für die gemeinnützige Initiative in Neumünster wird die Förderung aus den Rundfunkbeiträgen in den kommenden Monaten stark sinken. Die Übernahme der Raumkosten durch die Stadt und die aktive Mithilfe für die Lösung der Raumfrage ist damit eine wichtige Unterstützung. Gleichzeitig fehlt es an einer Regulierung auf Landesebene, die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Freien Radios von Anfang an und langfristig besser zu finanzieren und anzuerkennen.
Diesem Erfolg waren jahrelange Bemühungen hin zu der dazu notwendigen Gesetzesänderung vorausgegangen.
Seit der Novellierung des Sächsischen Privatrundfunk-Gesetzes im April 2015 gehört es zu den Aufgaben der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), ColoRadio in Dresden, Radio T in Chemnitz und Radio BLAU in Leipzig zu fördern.
Zuvor erhielten die sächsischen Freien Radios wechselnde Unterstützungen, die seit 2010 nicht einmal mehr die Kosten für die UKW-Ausstrahlung deckten. Mit der Gesetzesänderung 2015 werden die Verbreitungskosten wieder vollständig von der SLM getragen. Knappe zwei weitere Jahre dauerte es, bis die SLM eine Förderrichtlinie erarbeitete, mit der sie Ziele und Rahmen der zukünftigen Förderung festschreibt. Neben den Kosten für die UKW-Ausstrahlung können Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Vielfalt in den Radios und der Teilhabe am Programm zugute kommen. Auch die Schulung und Ausbildung der SendungsmacherInnen und Technik können gefördert werden. Dafür wurde im Haushalt der SLM ein Gesamtetat von 100.000 € für die drei Radios eingestellt.
Nach Protest von Radio Z, den sowohl der Bundesverband Freier Radios als auch einige bayrische Medienräte unterstützten, ändert die Bayrische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nun ihre Gebührensatzung zu Gunsten von Community Medien und gemeinnützigen Anbietern. Das Nürnberger Freie Radio legte im Frühjahr 2017 Widerspruch gegen die Sendelizenzkosten der BLM ein. In Ihrem Bescheid forderte die Behörde 4.000,00 € Gebühren für die Neulizensierung des Radiosenders. Die Höhe der Gebühren stand in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit von Radio Z. Zudem stellt die praktizierte Gebührenfreiheit für die bayrischen Aus- und Fortbildungskanäle eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen, nichtkommerziellen Rundfunkanbietern dar.
Radio Z in Nürnberg freut sich über die Entscheidung der Bayerischen Landesmedienzentrale Für Neue Medien (BLM), die UKW-Sendelizenz von Radio Z 95,8 MHz um weitere 8 Jahre zu verlängern! Während die Lizenzen aller Nürnberger Hörfunksender verlängert wurden, kommt es in München zur Neuausschreibung der dortigen Frequenz 92,4 MHz, auf der neben zwei christlichen Stationen auch das Freie Radio Lora und Radio Feierwerk senden.
Am Freitag 16.12. kommt es zur Berufungsverhandlung in dem Verfahren zwischen Oliver Kloth und Radio Dreyeckland. Der AfD-Funktionär und Rechtsanwalt Kloth klagt unter anderem gegen Radio Dreyeckland, weil er in der Überschrift zu einem Bericht von RDL als „'rassistischer' Anwaltsredner“ bezeichnet worden war.
Das LG Freiburg hatte diese Bezeichnung in seinem Urteil vom 21.7.2016 als von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt gesehen. Auch hielt das Gericht die Zusammenfassung der Rede Kloths an dem Punkt als zulässig, dass "die 'eingeladenen' Ausländer und Flüchtlinge für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich“ seien und beinahe alle seien „Glückritter".
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