Teilerfolg für Community Media in Bayern
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Nach Protest von Radio Z, den sowohl der Bundesverband Freier Radios als auch einige bayrische Medienräte unterstützten, ändert die Bayrische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nun ihre Gebührensatzung zu Gunsten von Community Medien und gemeinnützigen Anbietern. Das Nürnberger Freie Radio legte im Frühjahr 2017 Widerspruch gegen die Sendelizenzkosten der BLM ein. In Ihrem Bescheid forderte die Behörde 4.000,00 € Gebühren für die Neulizensierung des Radiosenders. Die Höhe der Gebühren stand in keinem Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit von Radio Z. Zudem stellt die praktizierte Gebührenfreiheit für die bayrischen Aus- und Fortbildungskanäle eine Ungleichbehandlung von gemeinnützigen, nichtkommerziellen Rundfunkanbietern dar.
Sendelizenz von Radio Z um 8 Jahre verlängert, Sendebetrieb von Radio Lora aus München ist gefährdet
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Radio Z in Nürnberg freut sich über die Entscheidung der Bayerischen Landesmedienzentrale Für Neue Medien (BLM), die UKW-Sendelizenz von Radio Z 95,8 MHz um weitere 8 Jahre zu verlängern! Während die Lizenzen aller Nürnberger Hörfunksender verlängert wurden, kommt es in München zur Neuausschreibung der dortigen Frequenz 92,4 MHz, auf der neben zwei christlichen Stationen auch das Freie Radio Lora und Radio Feierwerk senden.
Erste NKL Ausschreibung für Schleswig-Holstein - BFR fordert Nachbesserungen
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Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundeslandes führt Schleswig-Holstein Lokalradios ein. Seit mehr als 20 Jahren hatten freie Radioinitiativen eine Zulassung und Anerkennung gefordert und sich 2013 in der Landesinitiative FRISH zusammengeschlossen. Der gemeinsame Medienstaatsvertrag mit Hamburg wurde inzwischen neu geregelt und gilt seit Januar. Vorgesehen ist die Lizenzierung von insgesamt fünf Standorten, wobei lediglich an drei Orten nichtkommerzielles Lokalradio vorgesehen ist: in Rendsburg, Flensburg und Neumünster.
Änderung der sächsischen Mediengesetze
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Ein großer Erfolg für Radio T (Chemnitz), Radio Blau (Leipzig) und coloRadio (Dresden): Mittel des Rundfunkbeitrags gehen zukünftig auch an die drei Freien Radios in Sachsen. Dies ist der Kern einer Mediengesetzänderung, die der Sächsische Landtag am 29. April 2015 beschlossen hat. Die Entscheidung, den nichtkommerziellen Rundfunk zu finanzieren, begründet die Regierungskoalition aus SPD und CDU mit vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern, in denen Bürgermedien durch die jeweiligen Medienanstalten seit langem gefördert werden.
Kampagne: "Freies Radio für Berlin und Brandenburg"
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Seit über 25 Jahren setzen sich Initiativen für Freies Radio in Berlin-Brandenburg ein. Andere Bundesländer profitieren längst von einer gesetzlichen Regelung für nichtkommerzielle Lokalradios (NKL), wie sie die EU seit 2008 empfiehlt. Damit in Berlin-Brandenburg nichtkommerzielles Lokalradio (NKL) gefördert werden kann, bedarf es einer Anpassung des Medienstaatsvertrags der beiden Länder. Der Berliner Senat sprach sich bereits 2005 dafür aus, es fehlte allerdings die Zustimmung Brandenburgs.
Erklärung zum Einsatz einer verdeckten Ermittlerin des LKA-Hamburg beim Freien Sender Kombinat in Hamburg
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Neue sächsische Regierung verspricht Verbesserung für Freie Radios
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Knapp zwei Monate nach den Landtagswahlen in Sachsen haben sich im Oktober 2014 CDU und SPD auf die Bildung einer großen Koalition geeinigt, die bis Mitte November ihr Amt aufnehmen soll. Für die drei sächsischen Freien Radios in Leipzig, Chemnitz und Dresden zeichnet sich nach vielen Jahren prekärer Lage nun eine Verbesserung ihrer Situation ab. Das sieht zumindestens der heute unterzeichnete Koalitionsvertrag vor.
Änderung des Mediengesetzes in Sachsen ist ungerecht Sächsischer Landtag beschließt in seiner letzten Sitzung ein neues Mediengesetz Radio T prüft Klage dagegen
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Am 10.07.2014 wird der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung, mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition, mehrere Änderungen in der Mediengesetzgebung Sachsens beschließen. Diese Gesetzesänderungen haben das Ziel, die defizitäre Finanzlage kommerzieller Lokal-Fernsehsender zu beseitigen. Neben dem aufgeschobenen Zwang zur Digitalisierung und der kostenfreien Einspeisung in Kabelnetze erhalten die kommerziellen TV-Programme zukünftig in erheblichem Maße finanzielle Unterstützung aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrages (ehemals GEZ-Gebühr). Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem nötigen Erhalt der Meinungs- undProgrammvielfalt in Sachsen.
BFR zum Entwurf des Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein
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Der Bundesverband Freier Radios begrüßt das Vorhaben zur Abschaffung des Lokalradioverbots und zur Einführung lokaler Radios in Schleswig-Holstein. Der Entwurf des 5. Medienänderungsstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein (5. MÄStV HSH) schränkt jedoch eine Zulassung Freier Radios an relevanten Standorten, insbesondere in der Landeshauptstadt Kiel, die redaktionelle Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung Freier Radios ein und verzichtet auf die Anerkennung nichtkommerzieller Lokalradios als Bürgermedien. Dazu hat der BFR eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Staatskanzlei in Kiel abgegeben.
Sachsens Gesetz zur lokalen Meinungs- und Programmvielfalt ignoriert Nichtkommerzielle Lokalradios
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Nichtkommerzielle Lokalsender sollen bei der geplanten Förderung von Sende- und Leitungskosten außen vor bleiben.
Am kommenden Montag, dem 02. Juni 2014, wird im sächsischen Landtag ein Gesetzentwurf behandelt, der die Förderung der Verbreitungkosten lokaler TV-Sender durch die Sächsische Landesmedienanstalt ermöglichen soll. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit dem Anliegen, auf diese Weise die lokale Meinungs- und Programmvielfalt zu erhalten.
Die Freien Radios in Sachsen begrüßen die Wertschätzung und Unterstützung der lokale Meinungs- und Programmvielfalt. Rundfunk (TV und Radio) mit einem starken lokalen kommunalen Bezug ist stark gefragt, schwer zu machen und kaum zu finanzieren. Dies zeigt sich im stets drohenden Bankrott sächsischer lokaler TV-Sender ebenso, wie in der chronischen Notlage der Nichtkommerziellen Lokalradios. Auf lange Sicht wird kaum ein lokales Medium im Bereich Hörfunk und Fernsehen ohne eine Förderung der Ausstrahlungskosten überleben können, da die Verbreitungskosten durch die faktische Monopolstellung der Sendenetzbetreiber exorbitant sind.