Der Bundesverband Freier Radios (BFR) begrüßt die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung die anstehende Novellierung des Landesmediengesetzes in NRW mit einer Online-Konsultation unter dem Titel "Vielfalt, Partizipation und Transparenz" einzuleiten.

Insbesondere die Regulierung für den dortigen Bürgerfunk (Abschnitt VI Medienkompetenz, Bürgermedien und Mediennutzerschutz, § 39 und § 40) bedarf einer dringenden Überarbeitung.  Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, dass seit der Novellierung des LMG NRW 2007 durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung die Arbeit des Bürgerfunks stark beschnitten und vielerorts faktisch abgeschafft wurde. Die aktuelle Positionen des Landesverband Bürgerfunk NRW e. V. zur LMG-Novelle und der darin enthaltenen Forderung nach einer Vorverlegung der Sendezeit unterstützen wir, kann aber nur ein erster Schritt sein. 

In NRW muss es künftig möglich sein im Bürgerfunk Sendungen in anderen Sprachen und Liveberichterstattung ausstrahlen zu können. Der BFR fordert zudem eine starke Erweiterung der bisherigen Sendezeit mit der Option eines 24-Stunden-Programms und eine Abkopplung des Bürgerfunks von den privat-kommerziellen Lokalradios, bzw. die Beschränkung allein in deren Rahmen senden zu können. Es ist Zeit für einen Neuanfang und eine Umstrukturierung bzw. Erweiterung der in den letzten Jahren stark dezimierten Bürgermedienlandschaft bzw. den Rundfunkwerkstätten in NRW.

Stattdessen oder zusätzlich sollten als dritte Säule neben den privat-kommerziellen und den öffentlich-rechtlichen Linzenznehmern künftig eigenständige nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter auf eigenen Frequenzen gesetzlich ermöglicht werden, wie sie seit vielen Jahren in anderen Bundesländern in Form nichtkommerzieller lokaler Lizenznehmer (NKL) bzw. Freier Radios medienrechtlich ermöglicht werden. Beispiele dafür finden sich u.a. in den Landesmediengesetzen in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt wo Radiovereine eigenständige, publizistische Vollprogramme mit einem 24-Stunden-Programm ausstrahlen und dafür auch eine institutionelle Grundfinanzierung des laufenden Betriebes, der technischen Ausstattung und einzelner Projekte aus den Rundfunkgebühren von den dortigen Landesmedienanstalten erhalten. 

Gerade ist in NRW eine weitere Welle "Zeitungssterben" und damit einhergehend zunehmende Konzentration und Monopolisierung im Mediensektor festzustellen. Ohne die Reichweite Freier Radios und generell nichtkommerzieller Medien zu überschätzen, meinen wir dennoch ein wichtiges Gegengewicht darstellen zu können. Wir verweisen inhaltlich dazu als Beispiel auf zwei Beiträge im Austauschportal der Freien Radios:

Freie Radios übernehmen unverzichtbare Aufgaben und Funktionen, die der öffentlich-rechtliche und privat-kommerzielle Rundfunk nicht leistet und gesellschaftlich und politisch von größter Relevanz sind. Die rot-grüne Landesregierung in NRW sollte im Zuge der Novellierung des Landesmediengesetzes endlich dafür sorgen eine Umstrukturierung der Bürgermedienlandschaft mit einer adäquaten medienrechtliche Regulierung und Finanzierung auf den Weg zu bringen, wie sie anderswo bereits existiert. 

Der Bundesverband Freier Radios im April 2013