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Absender: BFR-Pinnwand (pinnwand@fr*ie-ra*ios.de) - 18.04.2010
Sachsen stellt Rundfunkfreiheit ins Faustrecht beliebiger Privatunternehmen

Pinnwand-Nachricht fuer die BFR-Homepage (Sun Apr 18 16:51:50 2010)
von: K.-M.Menzel
email: mailto:verwaltung@rd*.de

Faustrecht im Freistaat - Rundfunkfreiheit im Eimer?
Als wär es ein Stück aus dem Tollhaus. Da massen sich zwei private
Oligopolisten - Apollo und mediabroadcast - an, zu entscheiden was in Sachsen
gesendet wird. Und: die gesetzlich zur Wahrung von Meinungs- und Kulturvielfalt
beauftragte und zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gesetzlich
verpflichtete Medienanstalt SLM sieht schweigend zu.
APOLLO will Geld haben von Radio Blau und T und Coloradio, obwohl es sich bei der
eigenen Zulassung verpflichtet hat, deren Sende- und Leitungskosten zu
übernehmen. Seit 1.10.2010 will es das aber nicht mehr.
Für solche Streitigkeiten sind in einem Rechststaat die Zivilgerichte
zuständig: Da müsste Apollo darlegen auf welcher Rechtsgrundlage, sie
Zahlung beanspruchen, z.B. aus Vertrag oder Gesetz. APOLLO geht diesen Weg nicht
sondern nutzt stattdessen die Möglcihkeit des technischen Umschaltens. DIES ist
aber eindeutig FAUSTRECHT statt Rechtsstaat.
Peinlich auch die Rolle des anderen Oligopolisten: mediabroadcast. Statt - nachdem
sie von Apollo über dessen ab 1.1.10 bestehende Zahlungsverweigerung informiert
wurde - Radio Blau, Radio T und Coloradio Verträge über die
wöchtenlich 49 Stunden Verbreitung anzubieten, ermuntert sie Apollo zu dessen
faustrechtlichen Vorgehen, wohl mit der Drohung sonst alles zahlen zu müssen.

Die Krone der jeden verfassungmässigen und Rechststaats-Prinzipien
hohnsprechende Wilder West Farce im Freistaat gebührt jedoch der
Medienbehörde SLM. Die hatte anno 2004 den Deal der Kostenübernahme
vermittelt, um Sachsenfremde Mantelanbieter fernzuhalten. Jetzt schweigt sie, obwohl
zu klären wäre, ob die Kostenübernahme Lizenzbedingung war oder nicht
(dann öffentlich-rechtliche Bedingung der Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit
von Apollo).
All das ist jedoch im Verhältnis zur konsequenten Missachtung ihrer
gesetzlichen Pflichten aus dem SächsPRG (§§ 2 Abs3 Satz1, 28 Abs1.Nr.1) nichts!
Dort ist zwar ausdrücklich gesetzlich angeordnet:
"Die Landesanstalt fördert...die Vorausssetzungen für die Veranstaltung
und Verbreitung von Rundfunk ...insbesondere durch Maßnahmen zur Förderung der
technischen Infrastruktur zur Versorgung des gesamten Landes" .
Die SLM weigert sich jedoch beharrlich den Befehl des Gesetzes bei analoger
Übertragungstechnik auszuführen und die drei Veranstalter (Blau usw.) in
den Genuss einer derartigen Förderung gelangen zu lassen.
Stattdessen wurde eben jener mediabroadcast (EX Telekom jetzt France Telcom) das
Geld zum Ausbau der von der Bevölkerung (und Veranstaltern) nicht akzeptierten
DAB (= neuartige Rundfunkübertragungstechniken, deren Förderung auch
erlaubt ist) hinterhergeschmissen.
Das eine Behörde aber die Regelungsgewalt zur Sicherstellung der
Rundfunkfreiheit ins Belieben privater Unternehmen stellt - Faustrecht der
Abschaltung - beweist, dass im Freistaat Sachsen bei der Achtung und
Gewährleistung verfassungsmässiger Rechte wie der Rundfunkfreiheit erneut
ein Tiefpunkt erreicht ist, 



___________________________________________________
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