Hallo, ich habe eine Frage, die auf die Anfänge Freier Radios (in Süddeutschland) zielt: Ich schreibe derzeit meine Masterarbeit zur Geschichte und Gegenwart Freier Radios (wobei Gegenwart vor allem die von Cx im Blick hat) und bin auf eine Unstimmigkeit gestoßen, die ich nicht auflösen kann.
Anfang der 80er Jahre gab es in München eine Prozeß gegen einen Protagonisten von Radio Rumpelstilz inklusive Urteil.
DER SPIEGEL, Ausgabe 22/1981, spricht von acht Monaten Haft, während Rainer Pinkau und Sven Thiermann (Freie Radiostationen. Aktuelle Frequenzen. Programme. Sendezeiten. 2005) gar von fünf Jahren schreiben (Seite 29).

Meine Frage: Weiß jemand, was stimmt. (Oder auch: kennt jmd Jemanden, der genaueres sagen kann..) Oder handelt es sich um zwei unterschiedliche Gefängnisstrafen?

Mit fragenden Grüßen

Alex (Corax)