Offener Brief an den Präsidenten des Medienrates der sächsischen Landeanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zur Benachteiligung Freier Radios bei der Förderung der Verbreitungskosten im Förderzeitraum 2014

Sehr geehrter Michael Sagurna und sehr geehrte Mitglieder des Medienrates,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Sächsische Landesmedienanstalt SLM den jüngsten Gerichtsbeschluss des Dresdner Verwaltungsgerichtes zur Förderung der Verbreitungskosten nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter in Sachsen nicht korrekt umsetzt. Dieser Meinung sind wir als Bundesverband Freier Radios, ebenso wie unsere sächsischen Mitgliedsradios Radio T e.V. in Chemnitz, Radio-Initiative Dresden e.V. und Radio-Verein Leipzig e.V.. In der Urteilsbegründung vom 13.06.2013 wurde darauf verwiesen, dass die SLM in ihrem damaligen Bescheid bereits gegen Art. 3 GG verstoßen hat. Entsprechend verhält es sich nach unserer Meinung mit den aktuellen Bescheiden für den Förderzeitraum 2014. 

Die sich daraus ergebene stark unterschiedliche Förderpraxis für die insgesamt fünf nichtkommerziellen Hörfunkveranstalter in Sachsen ist für uns nicht nachvollziehbar und entspricht keiner Gleichbehandlung. Die drei Freien Radios werden damit deutlich benachteiligt. Als Bundesverband Freier Radios empfehlen wir deshalb unseren Verbandsmitgliedern in Dresden, Leipzig und Chemnitz diese Ungleichbehandlung rechtlich überprüfen zu lassen, gegebenenfalls dagegen vorzugehen und werden sie dabei unterstützen.

Der nichtkommerzielle Hörfunk bzw. die Freien Radios erweitern in Sachsen seit 20 Jahren die Informationsvielfalt, ähnlich wie die privaten Lokal-TV-Veranstalter. Aufgrund der anhaltenden angespannten finanziellen Lage unserer Mitgliedsradios durch ausbleibende oder unzureichende öffentliche Förderung, appellieren wir dringend an Sie, Ihren Ermessensspielraum zur Förderung der Freien Radios auszuschöpfen. Wir möchten Sie weiterhin bitten, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten für eindeutigere rechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen.

Bei der geplanten Änderung des Mediengesetzes zur Verbesserung der lokalen Informationsvielfalt fordern wir den Gesetzgeber auf, dass auch für die nichtkommerziellen Hörfunkveranstalter eine sicherere Grundlage geschaffen wird, um diese zu erhalten sowie langfristig und ausreichend finanziell zu unterstützen.