Tübinger Maßgaben zur Programmkooperation
BFR - Startseite |
|
Verabschiedet auf dem 3. Bundeskongreß des Bundesverbandes Freier Radios vom 3.- 5. Mai 1996 in Tübingen Diese Maßgaben bestimmen die inhaltlichen Grundsätze für den Programmaustausch zwischen den Mitgliederinitiativen des Bundesverbands Freier Radios. 1. Unter der angestrebten Vernetzung verstehen wir eine zentrumslose Struktur ohne Netzhierarchien. Alle Beteiligten haben erstens gleichberechtigten Zugriff auf die vorhandenen Programme, zweitens uneingeschränkt die gleichen Rechte, Programmbeiträge einzubringen. Es gibt kein zentrales Gremium, das eine Vorauswahl trifft. Bis alle Beteiligten über die technischen Voraussetzungen (equipo und know how) verfügen, müssen die notwendigen Informationen parallel auf konventionellem Postwege vermittelt werden. 2. Ziel der Programmkooperation ist es, der redaktionellen Arbeit der Projekte inhaltliche und formal-gestalterische Impulse zu geben, die eine größtmögliche Vielfalt der gesellschaftlichen Orte, von denen aus gesprochen wird, fördern. 3. Die Vielfalt von Informationsquellen soll die möglichst autarke Informationsbeschaffung außerhalb des lokalen Bereiches sicherstellen. Damit können freie Radios einer provinzialistischen Selbstgenügsamkeit entgegenarbeiten. 4. Der Austausch von Sendungen soll auch die Auseinandersetzung über die redaktionelle Praxis im direkten Kontakt zwischen den Beteiligten fördern. 5. Alle Rechte an den Sendungen liegen bei den ProduzentInnen. Sendungen des
BFR - Programmaustausches dürfen ausschließlich in Programmen von BFR -
Mitgliedern gesendet werden. Ausnahmen hiervon sind in jedem Fall von den
Produzentinnen zu genehmigen.
|
| Letzte Änderung: 20.01.2002 | ||
|
Startseite: www.freie-radios.de e-mail: bfr@freie-radios.de |
||