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BFR-Kongress / #ZWCM2023

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#ZWCM2023
02. bis 05.11.2023 |
Radio CORAX | Halle (Saale)

Das Freie Sender Kombinat (FSK) hat Anfang November 2015 beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Behörde für Inneres und Sport eingereicht, um juristisch feststellen zu lassen, dass der Einsatz der Polizeibeamtin mit dem Tarnnamen „Iris Schneider“ im Radiosender zwischen 2003 und 2006 rechtswidrig war.

Vor genau einem Jahr war die Enttarnung der Beamtin auf einer Website in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Seitdem beobachtet FSK die zähe Aufklärung des Falls „Iris Schneider“ im Hamburger Innenausschuss. Die Polizistin war in der linken und queer-feministischen Szene in Hamburg gleichzeitig als Beamtin für Lageaufklärung (Gefahrenabwehr) und als Verdeckte Ermittlerin (Strafverfolgung) eingesetzt. Erst nachdem der Radiosender und die Redaktion re(h)v(v)o(l)lte radio ihre eigenen Recherchen über den Einsatz der Ermittlerin im Radio veröffentlicht hatten, gab der Sicherheitschef der Innenbehörde Bernd Krösser zu, dass der Umfang des Einsatzes im FSK „weitergehender“ gewesen sei als zunächst angenommen. Die Polizeibeamtin hatte an Redaktionssitzungen teilgenommen, Sendungsinhalte mitbestimmt und Beiträge vorbereitet. Sie moderierte Sendungen, führte Interviews und berichtete live von Demonstrationen und Kulturveranstaltungen. Über die Radioarbeit hinaus pflegte „Iris Schneider“ mit den Redaktionsmitgliedern Freundschaften, besuchte sie regelmäßig zu Hause und nahm an gemeinsamen Ausflügen teil.

Im Revisionsbericht der Innenbehörde vom August diesen Jahres heißt es, die damaligen VE-Führer der Beamtin hätten „den Kontakt zum Sender zur Aufrechterhaltung der Legende als erforderlich eingestuft“. Die Hamburger Polizei hat demnach eine tiefgreifende Verletzung der Pressefreiheit in Kauf genommen, um einer verdeckt ermittelnden Polizeibeamtin eine Tarnung zu verschaffen.

Für FSK steht außer Frage, dass angesichts der schwerwiegenden Verletzung der Presse- und Rundfunkfreiheit eine gerichtliche Befassung mit der „Causa Iris Schneider“ erforderlich ist. „Es geht darum, den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären und vergleichbaren Maßnahmen gegen unabhängige Medien in der Zukunft vorzubeugen“, erklärt Geschäftsführungsmitglied Martin Trautvetter.

Kommunikation beruht auf Vertrauen. Pressefreiheit setzt Vertrauen unter den Mitgliedern einer Redaktion ebenso voraus wie Vertrauen gegenüber Interviewpartner/innen und Informant/innen. „Wenn eine Person an Redaktionsarbeit, Sendungsvorbereitung und -produktion beteiligt ist, die ohne das Wissen der anderen ihr Gehalt von der Polizei bezieht, wird die Pressefreiheit zur Farce“, fasst Regina Mühlhäuser von re(h)v(v)o(l)lte radio zusammen.

Nun ist das Verwaltungsgericht am Zuge, dies mit gerichtlicher Autorität festzuhalten.

 

Kontakt:

FSK, Eimsbütteler Chaussee 21, 20259 Hamburg, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Mehr Informationen unter:

http://www.fsk-hh.org

http://rehvvollte.blogsport.eu/category/05-texte/

 

Quelle: FSK

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