Zwischen 2003 und 2006 wurde eine beamtete Ermittlerin des LKA Hamburg in die offenen Redaktionsstrukturen des Freien Radios FSK eingeschleust. Diese Tatsache stellt eine grundsätzliche Verletzung des Verfassungsprinzips der Rundfunkfreiheit dar.
 
Die verdeckt ermittelnde Beamtin war in den offenen Redaktionsstrukturen des Freien Radios von Hamburg, dem Freien Sender Kombinat (FSK) scheinjournalistisch tätig. Als Polizeibeamtin verletzte sie dadurch das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz, die im Pressefreiheitsgesetz festgeschrieben sind.Darüber hinaus war sie offenbar auch vorbereitend für eine Durchsuchungsaktion der Hamburger Polizei tätig, die 2003 in den Räumen des FSK stattfand. Diese Durchsuchung wurde 2011 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig geächtet
 
Der Bundesverband Freier Radios (BFR) sieht in dem Einsatz einer verdeckten Ermittlerin beim FSK Hamburg einen schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit, der deren besonderen verfassungsrechtlichen Schutz ignoriert hat. Die Zugangsstruktur eines offenen, partizipativen, journalistischen Mediums ist hier für polizeiliche geheime Ermittlungen instrumentalisiert worden. Insofern sieht der BFR im Vorgehen des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) einen systematischen Verfassungsverstoß. Darüber hinaus ist die journalistische Integrität des FSK durch den Einsatz massiv geschädigt worden.
 
Martin Dieckmann, Fachbereichsleiter Ver.di/dju des Landesbezirkes Nord, forderte: „Der Senat muss erklären, wie er den Schutz eines staatsvertraglich zugelassenen Senders gewährleisten will.“ Der BFR teilt diese Forderung. Zudem müssen der Erste Bürgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, und der gesamte Senat unverzüglich alle Umstände aufklären, die zu dem Einsatz gegen das FSK führten. Wir erwarten Konsequenzen für all diejenigen, die an Planung und Realisation dieser verfassungsfeindlichen Aktion verantwortlich beteiligt waren. 
 
BFR im November 2014
 
 
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